Transparenz und Zuchtqualität

Bei einem Gespräch anlässlich der geplanten Ausstellung1 meiner Hündin Banja, die als schwarze Großspitzin mit weißen Abzeichen auf die Welt gekommen war (und folglich in den deutschen Zuchtmeldungen „einfach“ überhaupt nicht erwähnt wurde, also nicht existierte, obwohl sie eine offizielle Ahnentafel der SKG/FCI hatte), wurde mir in einem Gespräch von einer damaligen Zuchtwartin (M. H.) erzählt, dass es bereits zu der Zeit ein offenes Geheimnis war, dass viele schwarze Großspitze einzelne weiße Haare oder auch Abzeichen hatten und es allgemeiner Usus war, diese für Ausstellungen, je nach Ausmaß, einfach herauszuschneiden oder einzufärben. Ein solches Vorgehen war (nicht nur mir) auch bereits in den 1970er und 1980er Jahren bestens bekannt und üblich! Ich hätte also beispielsweise meine Susanne auf diese Weise durchaus ins Register bekommen, lehne allerdings solche betrügerischen Methoden aus Prinzip ab, weil sie m. E. mit seriöser Zucht unvereinbar sind!

Die Frage, die sich mir damals (nicht zum ersten Mal) stellte, war, warum man, wenn diese Tatsache doch allgemein bekannt ist, nicht dazu steht, dass dies im Erbgut der Hunde nachweislich verankert ist, und den Zuchtstandard nicht den realen Gegebenheiten anpasst. Damit wären Besitzern, Ausstellern, Züchtern derartige Lügen und Betrügereien erspart geblieben. Stattdessen tut man lieber so „als ob“, belügt und betrügt lustig vor sich hin. Wissentlich und vorsätzlich.

Ein anderer Fall:

Ich erinnere mich sehr gut an das Procedere im Zusammenhang mit der Aufnahme meines Hundes Anton Mistkläffer ins Register des VfDSp/VDH. Dabei war (dem Verein!) wichtig, dass Anton als Hund mit unbekannten Eltern, also unbekannter Herkunft vorgestellt und angegeben wurde (aus der Registerbescheinigung ersichtlich), da er ansonsten als Abkömmling einer zwar im VDH gezogenen (und auf dem damaligen Stand) auch gut untersuchten, aber nicht vom VfDSp zuchttauglich geschriebenen Hündin (und eines ebenfalls untersuchten schwarzen Großspitzes mit weißen Abzeichen, dessen Herkunft tatsächlich unbekannt war), eine Zuchtsperre erhalten hätte. Fakt ist jedoch, das ich Anton keineswegs herrenlos auf der Straße herumstreunend gefunden, sondern selbst gezüchtet habe und damit seine Herkunft nicht nur sehr wohl bekannt, sondern sogar per genetischem Elternschaftsgutachten erwiesen ist.

An diesem Verfahren hat sich in Bezug auf die Zulassung von Registerhunden auch bis heute nichts geändert – die Ahnen der Hunde werden, selbst, wenn sie bekannt sind, nicht eingetragen.

Dieses Vorgehen ist, im Gegensatz zu den oben beschriebenen Betrügereien im Kontext mit der sog. Farbreinzucht, die durch den realitätsfernen Zuchtstandard des VfDSp bedingt war (inzwischen sind einzelne weiße Haare bei den schwarzen Großspitzen, kleine Abzeichen und auch farbübergreifende Anpaarung zulässig, gescheckte Nachkommenschaft aber weiterhin von der Zucht ausgeschlossen – wirklich sehr sinnvoll . . .), allerdings eine Vorgabe des Dachverbandes VDH.

Was bedeutet das für die Zuchtpraxis?

In der Praxis bedeutet es, dass Anton, wenn ich ihn im VDH hätte zuchttauglich schreiben lassen, beispielsweise eine auch sehr eng verwandte Hündin wie die Wurfschwester seiner eigenen Mutter oder seine eigene Cousine hätten decken dürfen ohne dass diese Inzucht aus der Ahnentafel ersichtlich gewesen wäre. Der schöne Schein der gern zum Adelsprädikat hochstilisierten VDH-Papiere (inkl. des angeblichen und fehlerhaften Inzuchtkoeffizienten) wäre trotz hochgradiger Inzucht gewahrt geblieben!

Da schwirrt einem der Kopf, weil man sich nur schwer entscheiden kann, ob hier schwerpunktmäßig eher Dummheit oder Betrug kultiviert wird.

Natürlich gab und gibt es auch intelligente Züchter, die bei solchen Registertieren die offiziell nicht bekannten Ahnen des Hundes sehr wohl berücksichtigt haben, bzw. berücksichtigen, sofern sie in Wahrheit bekannt sind, um genau dieses Problem zu umgehen. Aber das setzt voraus, dass sie einerseits ein entsprechendes Problembewusstsein und andererseits das nötige Wissen, bzw. die nötige Erfahrung haben – gerade Neuzüchtern fehlt es aber häufig an Beidem.

Bei einer so extrem engen Zuchtbasis, wie die Deutschen Spitze sie haben, kann die fehlende Berücksichtigung angeblich nicht bekannter Ahnen und daraus resultierende Inzucht allerdings die gesamte Zuchtpopulation gegen die Wand fahren!

Solche Ungereimtheiten gipfeln dann beispielsweise in Auseinandersetzungen zwischen einer Hauptzuchtwart(in) und einem Registerhundbesitzer zur Zuchtzulassung (s)eines Großspitzes, weil die – von einem nicht dem VDH zugehörigen Verein ausgestellte – Ahnentafel einen Wolfsspitz unter den Ahnen ausweist, der da lt. Zuchtordnung des VfDSp nicht sein dürfte, aber lt. der vom VDH für die Registrierung vorgeschriebene Vorgehensweise auch gar nicht existent ist.

Schöne Grüße aus Absurdistan!

Da versucht also ein Hundebesitzer mit einem Registertier dringend benötigtes neues Erbgut in die genetisch maximal verarmte Zuchtpopulation der Großspitze einzubringen, was durch die Zuchtvorgaben des VfDSp (zum Glück nur) beinahe „erfolgreich“ verhindert worden wäre, dann aber durch die inzuchtbegünstigenden Registrierungsvorgaben des Dachverbandes VDH am Ende doch noch  gelingt.

Bravo!!!

Da hebt eine Dummheit die andere auf!

Wäre es nicht besser, seitens des VfDSp endlich mal realistische und kynologisch zwingend erforderliche Veränderungen des „Reinheits-Gebotes“ für die Spitzzucht zu etablieren (oder sich konsequenterweise der Leute zu entledigen, die mit unbelehrbarer Vehemenz und fast schon krimineller Akribie eine seriöse und gesunde Zucht verhindern, die sich ja als „Denken und Handeln in Generationen und Populationen“ definiert, und die folglich auch keine Züchter sind, sondern sich durch ihr Verhalten eindeutig als von ihnen selbst so geächtete gewissenlose „Vermehrer“ outen!) und seitens des Dachverbandes ein transparentes Verfahren zur Registrierung, indem man beispielsweise alle Ahnen auflistet, sie aber, wenn man es schon für unabdingbar hält, mit dem Zusatz „nicht im VDH gezüchtet“ versehen könnte?

Wobei dieser Umstand sowieso vollkommen irrelevant ist.

So lange in keinem der Vereine, also auch im VDH, eine im Genlabor nachgewiesene Elternschaft zur – für alle Züchter und in ausnahmslos jedem Fall – verpflichtenden Voraussetzung für das Ausstellen von Ahnentafeln gemacht wird, sind und bleiben all diese ach-so-wichtigen Dokumente nichts weiter als billige, nichtssagende und rechtlich haltlose Persilscheine/Werbeversprechen – bestens geeignet, jeden unwissenden und arglosen Hunde-Käufer nach Strich und Faden über den Leisten zu ziehen!!!

Ist es etwa so, dass . . .

  • nachweisbare (!) Betrügereien,
  • das Unterschlagen wichtiger und richtiger Informationen (wie bekannte Ahnen, korrekter Inzuchtkoeffizient usw.), sowie
  • das Risiko, eine uralte und früher weit verbreitete, inzwischen aber winzige Rest-Zuchtpopulation
    • durch fehlerhafte Information und
    • das Bedürfnis, auch noch den letzten krankhaften Hinterhofvermehrer als Mitglied im Verein halten zu wollen, auch zum Preis einer Zuchtordnung, die, ebenfalls nachweislich, gesunde Zucht verhindert,

. . . gegen die Wand zu fahren und im Trüben zu fischen, inzwischen wirklich als Ausdruck züchterischer Qualität gelten?

Oder drückt sich züchterische Qualität insbesondere dadurch aus, dass man es auch sagt, wenn der Kaiser nackt ist?

  1. Ein tatsächlicher Zuchteinsatz Banjas war aufgrund ihres inzestzuchtbedingten schweren Herzfehlers und ihres extremen Jagdtriebes nie geplant, sondern es ging ausschließlich darum, sie, stellvertretend für alle anderen schwarzen Großspitze mit weißen Abzeichen, durch die Ausstellung noch einmal aktenkundig zu machen, um die Existenz schwarzer Großspitze mit Abzeichen wiederholt zu dokumentieren und diesen damit auf Dauer den offiziellen Weg zurück in die Zucht zu ebnen! Dass Banja lediglich einen Richterbericht mit einer Disqualifizierung bekommen würde, war von vornherein zu erwarten! ↩︎